Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz gemäß der Ausführungsverordnung in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen
Dokumente für den Weg nach Deutschland in die Deutsche Staatsangehörigkeit
