Infamie, Verrufenheit führt zum Verlust bürgerlicher Ehrenrechte Veröffentlicht am 3. Januar 2019 von Folk Anhand der Infamie wird erklärt, daß es sehr wohl geltendes Recht ist, wenn Exekutivorgane des Deutschen Reiches einem Reichs- und Staatsangehörigen die bürgerlichen Rechte entziehen. Infamie