Anhand der Infamie wird erklärt, daß es sehr wohl geltendes Recht ist, wenn Exekutivorgane des Deutschen Reiches einem Reichs- und Staatsangehörigen die bürgerlichen Rechte entziehen. Infamie (lateinisch: infamia = „Schande, Schimpf“, wörtl. „Unaussprechliches“) bezeichnet im gewöhnlichen Sprachgebrauch ein ehrloses