Welche Verfassung ist die richtige und für wen gilt diese?

Die legitime und einzig wahre Verfassung Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches ist zu finden unter anderem:

http://verfassung-deutschland.de oder

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

gilt nur für Reichs- und Staatsangehörige. Staatenlose Deutsche können sich zu jeder Zeit unter den Schutz dieser Verfassung stellen und werden durch die Anwendung der Reichsgesetze zu Statusdeutsche. Reichs- und Staatsangehörig wird man erst durch die Eintragung ins Personenstandregister Deutschland.

Als BRDler mit Personal und Reisepaß und gem. Abstammung als Abkömmling meiner Vorfahren, kann ich belegen bzw. nachweisen, daß ich Deutscher in direkter Linie durch mein / unser Familienstammbuch bin!?

Es mag wohl sein, daß Sie Abkömmling eines Deutschen sind, allerdings wurden alle Deutsche ab 1921 als Staatenlose erklärt, somit sind Sie auch als Abkömmling staatenlos. Seit 1921 werden alle Dokumente und Urkunden von fremdgesteuerten Vasallen, ohne staatliche Legitimation ausgestellt. Somit sind diese Dokumente höchstens als wichtige Datenblätter anzuwenden. Hierzu gilt auch der Gelbe Schein, den die BRD durch Reichsbürgertrolle als Staatsangehörigkeitsausweis vermarktet.

Da sich die Bundesstaaten in der Weimarer Republik als Bundesstaaten selbst aufgelöst haben, fehlt auch diese Staatsangehörigkeit. Die gesamten Gesetze die gegen und für uns Deutsche  geschaffen wurden, beziehen sich nachweislich nur noch auf Deutschland als Ganzes und das Deutsche Reich, somit mußte erst einmal über die Verfassungsorgane des souveränen Deutschen Reiches, ein Standesamt für Deutschland eingerichtet werden.

Staatliches Standesamt Deutschland / Reichsrechtliches Standesamt des Deutschen Reiches

Als rechtlicher Laie möchte ich bestätigt wissen, daß es sich bei dem o.g. Personenstandsregister (heute wohl in elektronischer Form) um das Register handelt, welches bei der örtlichen Kommune geführt wird. Basis wäre dann das Personenstandgesetz.  Liege ich mit dieser Annahme richtig?

Die aktuellen örtlichen Kommunen unterstehen nicht direkt dem Deutschen Reich und sind alle in einer Gewerbedatenbank (UPIK) als eigenständige Unternehmen geführt. Allen mangelt es an der Legitimation im Sinne des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten, handeln zu dürfen. Korrekt ausgedrückt sind dieses BRD-Kommunen, kriminell und terroristisch eingerichtete Unternehmungen. Das für uns Deutsche zwingend anzuwendende Personenstandgesetz ist zu finden unter:

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Personenstandsgesetz für Deutschland im Deutschen Reich 1896 Stand 18.08.1896

RGBl-1502061-Nr02-Ausfuehrungsverordnung-Personenstandsgesetz bzw. Personenstandsregister

Hinweis: Gemeinden nach Reichs- und Staatsrecht souveräne Gemeinde sind, sind Die die nachweisliche die nachstehende Gemeindeverfassung anwenden!

RGBl-1306062-Nr21-Gemeindeverfassung – Reichsgemeindeverfassung

Ich sehe meine Rechtsituation wie folgt: Als BRDler mit Personalausweis bin ich „Staatenlos“ und bewege mich damit innerhalb der BRD Rechtsprechung auf freiwilliger Basis ( Handelsrecht)!?

Handelsrecht wäre nur dann richtig, wenn die BRD eine im Deutschen Reich eingetragene Firma oder ein souveräner Staat wäre. Sie befinden sich aus allem was die Erfahrung zeigt im Piratenrecht!

Als Angehöriger des Deutschen Reiches gem. Nachweis bewege ich mich im Staatlichen Recht mit den Rechten als natürlicher Mensch und nicht als Sache/Person.

Ist absolut richtig, denn nur das souveräne Deutsche Reich bzw. der Nationalstaat Deutschland kann Sie als geborenen Mensch mit den Recht einer natürlichen Person anerkennen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch es so verankert und festgelegt hat.

Also befinden wir uns in unterschiedliche Rechtskreise. Werden die Nachweise der BRD durch die „Deutsche Reichsleitung“ akzeptiert , oder müssen andere Nachweise erbracht werden?

Gemäß der Bundesverfassung Artikel 2 geht Reichsrecht vor Landesrecht!

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Die Weimarer Verfassung (zugleich auch Verfassung der BRD) heißt es in Artikel 13:
Reichsrecht bricht Landesrecht.

Was muß ich als Deutscher vorlegen, damit ich im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werde?

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
z.B. Personenausweis ( https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/reichs-personenausweis )
b) Ein Paßbild;
c) Kopie der Geburts- oder Absatmmungsurkunde
d) Kopie des aktuellen Ausweises (freiwillig, Anblaufdatum ist unwichtig)

Dieser vereinfachte Nachweis gilt nur für uns Deutsche nicht für Andersstaatliche und Flüchtlinge!

Kann ich denn als Abkömmling auch auf Verweis des Stammbaumes mich im Falle des Falles unter den Schutz des „Deutschen Reiches“stellen ?

Würden sich endlich die Deutschen dazu entschließen, könnten wir bald die BRD-Piratenregierung entlassen, denn in Artikel 2 unserer Verfassung steht folgendes:
Absatz 2: Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugnis durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden.
Absatz 6: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Wenn Sie allerdings der Auffassung sind, daß Sie weiterhin Staatenlos bleiben wollen, um den Schikanen der BRD aus dem Weg gehen zu können, dann werden Sie keinen Anspruch haben, den Staat um Schutz und Hilfe zu bitten.

Bin ich dann Staatsangehöriger gem. RuStAG als  Preuße?

Sie können NUR durch unsere Reichsleitung ein Reichsangehöriger des Deutschen Reiches und Staatsangehöriger zu Deutschland werden. Mit der einzig legitimen RuSta-Urkunde ( https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/reichs-und-staatsangehoerigkeitsurkunde ), stellen wir Ihnen gerne auch die Staatsangehörigkeit zu Preußen aus, denn solange es kein reichsrechtlich handlungsfähig eingerichtetes Preußen gibt, obliegt diese Handlung nur dem Deutschen Reich, siehe Artikel 4 der Verfassung. Und was die aktuelle Situation der Bundesstaaten betrifft so gilt Artikel 19 der Verfassung zu beachten.

Welche Akzeptanz findet dieses bei BRD Behörden ,da ja das Deutsche Reich sozusagen exterritorial der der BRD gegenübersteht?

Die BRD ist in dieser Angelegenheit unwichtig, denn sie hat keinerlei staatliche souveräne Entscheidungsgewalt, sie wird wie ein Staat geführt, weil 99% der „Deutsch“-Staatenlose so entschieden haben. Diesen 99% geht aktuell noch die Heimat am Allerwertesten vorbei, denen ist auch das Recht auf Recht, Hab und Gut NOCH nicht wichtig. Das wird sich mit jedem Nichtdeutschen in unserer Heimat allerdings ändern. Wären unsere Dokumente nicht legitim, dann gäbe es uns nicht mehr oder wir müssten wie die vielen Bewegungen mit falschen Hoheitszeichen oder falschen Angaben, unsere Ausweis ausstellen. Solange das deutsche Volk erwartet, daß ein Demagoge, Führer oder Verführer das Volk retten wird bestimmen andere, wie Staatenlos-Dokumente auszusehen haben. Die Exekutivorgane (Privatfirmen) wissen über dies alles bescheid, werden auch gegen unsere Dokumente nichts unternehmen, solange die betreffende Person auch souverän, sicher und freundlich auftritt.

Die BRD steht nicht exterritorial dem Deutschen Reich gegenüber, denn sie befindet sich nachweislich im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches, sie handelt allerdings nicht im gleichen Rechtskreis, da das BRD“Personal“ gemäß dem Freien Willen, den  Rechtskreis des  Deutschen Reich immer noch ablehnt. 

Hier habe ich ein Auszug: der Art. 27 des Übereinkommens von 1954.

(Dieses Abkommen ist auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums zu finden. Die Veröffentlichung wird dort nicht nach Art. 28 abgebrochen.) Dort heißt es:

Artikel 27
Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Diese seit 1921 praktizierte Formulierung finden Sie auch bei der UN! Alles in allem ist die Grundlage für unsere Staatenlosigkeit zu finden in der Weimarer Republik, Nationalverfassung, Nazireich, BRD, DDR und BRDDDRdvD. Sobald wir Deutsche den aufrechten Gang gehen, Verantwortung für unsere Heimat annehmen und unseren Staat wieder von Vasallen und Fremdverwaltungen erfreien, können wir die aktuellen Parteien, Religionen, Banken und die BRD-Piratenregierung auflösen.

Fragen und Antworten zur rechtlichen Situation der Deutschen